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Zur Zucht dürfen nur reinrassige, gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden, die vom VDH (FCI) anerkannte Ahnentafeln oder entsprechende Registrierbescheinigungen haben.
Die Zuchtzulassung (ZZL) dient der Beurteilung und Auswahl von Zuchthunden und ist verpflichtend.
Über begründete Ausnahmen von den unten beschriebenen Bedingungen für die ZZL entscheidet der VDH im Einzelfall. -
Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:
a) die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
b) eine Verhaltensbeurteilung sowie
c) eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung:
Alle Anforderungen müssen erfüllt sein, damit der Hund zur Zucht zugelassen werden kann. Dem Hundehalter ist die Zuchtzulassung des Hundes zubescheinigen. -
Die Zuchtzulassung eines Hundes wird insbesondere widerrufen, wenn bei den Nachkommen eine für die Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde, oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität aufweist.
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Der VDH führt eine Liste aller zur Zucht zugelassenen Hunde.
I. Allgemeines /Grundsätzliches
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Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen:
A: Gesundheit
B: Verhaltensbeurteilung
C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung -
Die Zucht ist nur mit gesunden, verhaltenssicheren/sozialverträglichen und rassetyischen Hunden gestattet. Dies ist durch Mindestanforderungen bezüglich Gesundheit, Verhaltensbeurteilung und Phänotyp-/Formwert-Beurteilung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind auch die rassespezifischen Leistungsanforderungen von zentraler Bedeutung.
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Die Mindestanforderungen für die Zuchtzulassung eines Hundes müssen allesamt erfüllt ( bestanden), aber nicht unbedingt zeitgleich erbracht werden.
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Vor der Zulassung zur Teilnahme an einer Zuchtzulassungsveranstaltung ist ein DNA-Fingerprint des zur Zucht zuzulassenden Hundes, der auch zur Elternschaftsbestimmung verwendet werden kann, zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt über die Fa. Laboklin. Das entsprechende Formular für die Blutentnahme beim Tierarzt ist bei der VDH-Geschäftsstelle anzufordern.
II. A: Gesundheit
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die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- Untersuchung auf Hüftgelenk-Dysplasie (HD)
Die Röntgenaufnahme darf frühestens ab Vollendung des 15. Lebensmonat erstellt werden. Hierfür ist das vom VDH erstellte Formular zu benutzen.Die Auswertung erfolgt durch die zentrale Auswertungsstelle des VDH.
Hunde mit dem Auswertungsergebnis "HD-A" oder "HD-B" können zur Zucht zugelassen werden. Hunde mit dem HD-Status "C" unterliegen einer Paarungseinschränkung und dürfen nur mit Partnern verpaart werden, die mit "HD-A" oder "HD-B" ausgewertet sind. Die Zucht mit Hunden, die mit "HD-D" und "HD-E" ausgewertet wurden, ist verboten.
-Augenuntersuchung
1. Eine Augenuntersuchung ist bei einem vom DOK (Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren) anerkannten Untersucher durchführen zu lassen. Der Hund muss frei sein von allen genetisch bedingten Augenerkrankungen (z.B. PRA, CEA, RD, PHTV, PHPV, Katarakt). Das Mindestalter für die Augenuntersuchung liegt bei 12 Monaten.
2. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Zuchtzulasung nicht älter als drei Monate sein.
3. Die Untersuchung hat ein Jahr Gültigkeit und ist regelmäßig zu wiederholen, spätestens jedoch vor einem erneuten Zuchteinsatz. Dies ist unaufgefordert vom Züchter der VDH-Geschäftsstelle nachzuweisen, da andernfalls die Zuchtzulasung erlischt. -
Vor Ausstellung der Bescheinigung über die Zuchtzulassung eines Hundes wird vom VDH überprüft, ob insbesondere alle Anforderungen bezüglich Gesundheit erfüllt sind.
III. B: Verhaltensbeurteilung
Die Mindestanforderung Verhaltensbeurteilung wird durch den bestandenen Verhaltenstest ( gem. beigefügten Durchführungsvorgaben) nachgewiesen.
IV. Mindestanforderung C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung
Die Mindestanforderung Phänotyp-/Formwert-Beurteilung wird anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung nachgewiesen.
(Anmerkung: Mit Phänotyp-Beurteilung ist nicht die Registrierung/Phänotypisierung eines Hundes gemeint. Phänotyp-Beurteilung ist die Beschreibung der äußeren Merkmale eines Hundes anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung - ähnlich wie die Formwert-Beurteilung auf einer Ausstellung, in der Regel aber viel ausführlicher und umfassender)
Die Phänotyp-Beurteilung erfolgt durch einen für die Rasse zugelassenen Zuchtrichter. Als Zugangsvoraussetzung für die Zuchtzulassungsprüfung ist die Teilnahme an zwei Rassehunde-Ausstellunge, ab einem Alter von 15 Monaten, mit zweimal mindestens "Sehr gut" als Formwertnote duch zwei verschiedene Zuchtrichter nachzuweisen.
V. Bedingungen für die Erteilung der ZZL
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Formale Vorraussetzungen zur Zuchtzulassung
Der Züchter reicht alle notwendigen Nachweise bei der Zuchtbuchstelle des VDH ein. Nach Überprüfung der Unterlagen und des ZZL-Protokolls durch den VDH wird die Zuchtzulassung, die Zurückstellung oder die Zuchtverweigerung auf der Ahnentafel vermerkt und erhält ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit. -
Gültigkeit der ZZO
die ZZL kann uneingeschränkt oder eingeschränkt (Z.B. für 1 Wurf/Deckakt mit Nachzuchtkontrolle) erteilt werden. -
Wiederholte Vorführung zur Zuchtzulassung
Hunde, deren ZZL zurückgestellt wird, können nur einmal erneut zur Zuchtzulassung vorgestellt werden. Das Urteil ist endgültig. -
Aberkennung der Zuchtzulassung
Die Zuchttauglichkeit kann nachträglich aberkannt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer eine Zuchtverwendung nicht gegeben war oder nicht mehr gegeben ist. -
Pflichten des Züchters
Vor jedem Zuchteinsatz eines Hundes hat sich der Züchter bei der VDH-Zuchtbuchstelle oder bei der mit der Rassebetreuung beauftragten Person über die bestehenden, gültigen Zuchtzulasungsvoraussetzungen zu informieren. Für weitergehende Zuchtfragen stehen o.g. Personen zur Verfügung.
VI. Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden
Für den Einsatz ausländischer Deckrüden ist grundsätzlich eine Genehmigung des
VDH erforderlich.